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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19 (https://dejure.org/2021,21993)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.02.2021 - 2 Sa 349/19 (https://dejure.org/2021,21993)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 2 Sa 349/19 (https://dejure.org/2021,21993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehungsermächtigung; Forderungsübergang; Geldwäsche; Leichtfertigkeit; Rücksichtnahmepflicht; Schädigungsvorsatz; Scheinrechnungen; Vermögensstraftat; Außerordentliche Kündigung; Rücksichtnahmepflicht; Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche

  • rechtsportal.de

    Einziehungsermächtigung; Forderungsübergang; Geldwäsche; Leichtfertigkeit; Rücksichtnahmepflicht; Schädigungsvorsatz; Scheinrechnungen; Vermögensstraftat; Außerordentliche Kündigung; Rücksichtnahmepflicht; Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • ArbG Düsseldorf, 14.09.2018 - 4 Ca 660/18
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26.06.2019 - 4 Ca 660/18 - werden zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat dieses Verfahren durch seinen im Kammertermin vom 26. Juni 2019 verkündeten Beschluss mit dem vorliegenden (führenden) Kündigungsschutzverfahren - 4 Ca 660/18 - verbunden und die Schadensersatzklage der Beklagten nunmehr als Widerklage behandelt.

    Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26. Juni 2019 - 4 Ca 660/18 - Bezug genommen.

    Mit Urteil vom 26. Juni 2019 - 4 Ca 660/18 - hat das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage abgewiesen und der Widerklage in Bezug auf den Zahlungsantrag zu 1) stattgegeben, während es die Widerklage im Übrigen hinsichtlich des Feststellungsantrags zu 2) abgewiesen hat.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26. Juni 2019 - 4 Ca 660/18 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben hat, und.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26. Juni 2019 - 4 Ca 660/18 - abzuändern, soweit es die Widerklage (in Bezug auf den Feststellungsantrag zu 2) abgewiesen hat, und.

    festzustellen, dass die durch das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein im Urteil vom 26. Juni 2019 - 4 Ca 660/18 - zuerkannte Forderung der Beklagten gegen den Kläger in Höhe von 4.972.266,64 EUR zuzüglich Zinsen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung des Klägers resultiert.

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Im Unterschied zu der Vorsatz-Fahrlässigkeit-Kombination des § 315 c StGB, die Gegenstand der angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 2854) gewesen sei, erstrecke sich der Vorsatz des Täters bei der leichtfertigen Geldwäsche unzweifelhaft auch auf die Schadensfolge.

    Gleiches gilt auch bei der rechtsähnlichen Vorschrift des § 850 f Abs. 2 ZPO ( BGH 21. Juni 2007 - IX ZR 29/06 - Rn. 10 und 11, NJW 2007, 2854 ).

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Das Anlaufen der Kündigungserklärungsfrist setzt allerdings stets voraus, dass dem Kündigungsberechtigten die Tatsachen bereits im Wesentlichen bekannt und nur noch zusätzliche Ermittlungen erforderlich sind oder doch erscheinen dürfen, wie etwa die Anhörung des Betroffenen bei einer Verdachtskündigung oder die Ermittlung von gegen eine Kündigung sprechenden Tatsachen ( BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 29 - 31, NZA 2020, 1405 ).

    Beide Voraussetzungen (ähnlich selbständige Stellung und schuldhafter Organisationsmangel in Bezug auf die Kenntniserlangung) müssen kumulativ vorliegen und bei einer Zurechnung vom Gericht positiv festgestellt werden ( BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 32, NZA 2020, 1405 ).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, NZA 2019, 445 ).

    Unabhängig davon, dass das Arbeitsgericht zu Recht vom Vorliegen des Straftatbestands der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 und 5 StGB) ausgegangen ist, kommt es für die kündigungsrechtliche Bewertung nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen Vertrauensbruch an ( vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 17, NZA 2019, 445; BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 44, juris ).

  • ArbG Bochum, 29.03.2018 - 4 Ga 7/18
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Mit ihrer am 11. April 2018 beim Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein eingegangenen Antragsschrift vom 10. April 2018 beantragte die Beklagte wegen der von ihr geltend gemachten Schadensersatzforderung iHv. 4.972.266,64 EUR die Anordnung des dinglichen Arrestes in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Klägers (Az.: 4 Ga 7/18).

    Die Beklagte hat beim Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - im Anschluss an das Arrestverfahren (4 Ga 7/18) - am 25. Juli 2018 Klage auf Schadensersatz in Höhe von 4.972.266,64 EUR - 4 Ca 1103/18 - erhoben.

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Unabhängig davon, dass das Arbeitsgericht zu Recht vom Vorliegen des Straftatbestands der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 und 5 StGB) ausgegangen ist, kommt es für die kündigungsrechtliche Bewertung nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen Vertrauensbruch an ( vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 17, NZA 2019, 445; BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 44, juris ).
  • OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Spricht die Gesamtschau einer Vielzahl von Beweisanzeichen für eine i.S.d. § 261 Abs. 1 StGB inkriminierte Herkunft des Gegenstandes, indiziert dies grundsätzlich das Vorliegen einer - auch individuellen - Leichtfertigkeit nach § 261 Abs. 5 StGB ( OLG Karlsruhe 07. Juni 2016 - 2 (5) Ss 156/16 - juris ).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Damit hat der Kläger die ihm auch außerhalb der Arbeitszeit obliegende arbeitsvertragliche Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), den Arbeitgeber nicht zu schädigen ( vgl. hierzu BAG 27. November 2009 - 2 AZR 193/07 - Rn. 35, NZA 2009, 671 ), verletzt (§ 280 Abs. 1 Satz BGB).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 32/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann allerdings nicht verlangt werden ( BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 18, NZA 2017, 116; BAG 09. Oktober 1997 - 2 AZR 32/97 - Rn. 24, juris ).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

    BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19
    Einer Antragsumstellung bedarf es aber nicht, wenn eine Einziehungsermächtigung der betreffenden Versicherung vorliegt ( vgl. BGH 29. März 2017 - VIII ZR 44/16 - Rn. 44, NJW 2017, 2819 ).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 302/11

    Zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit

  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 474/16

    Erlaubnispflichtige Zahlungsdienste durch ein Zahlungsinstitut; Unternehmerisches

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZR 101/07

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage bzgl. einer Anwendbarkeit der

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

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